Diese Website nutzt ausschließlich essentielle Cookies. Diese sind für den Betrieb zwingend erforderlich. OK
deutsch   english   español
Zusammenarbeit > AGB

Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn dieser entweder
1) gemäß geltendem kaufmännischen Recht mündlich zugesagt wurde oder
2) aus der Korrespondenz die Auftragszusage ersichtlich ist oder
3) ein Beratervertrag unterschrieben wurde oder
4) ein Anmeldeformular vorliegt.

Ebenso gilt ein Auftrag als erteilt, wenn der zuvor bekannt gegebenen
a) Aufnahme von Aktivitäten,
b) einer Rechnung bzw. Pro Forma-Rechnung oder
c) im Falle der offen zugänglichen Trainings einer Teilnahmebestätigung nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Ausgangsdatum schriftlich widersprochen wird.

Wesen der Dienstleistung /Berechnungsgrundlage

Der abgerechnete Gegenstand der Dienstleistung wird in Zeit gemessen. Abgerechnet wird die aufgewendete Zeit, sofern nicht explizit ein festes, nicht zu überschreitendes Zeitbudget schriftlich vereinbart wurde. Vor- und Nachbereitungsaufwand zu gemeinsam mit dem Kunden verbrachter Zeit wird, sofern nicht anders verabredet, der jeweiligen Leistung entsprechend basierend auf dem jeweils aktuellen Honorarspiegel abgerechnet. Eventuelle Gutschriften über den Gegenwert von geleisteten oder zu leistenden Zeiteinheiten sind ein freiwilliges Entgegenkommen.

Honorarbasis

Je nach Art, Umfang, Aufwand der Dienstleistung werden verschiedene Honorarbasen zugrunde gelegt.
Details sind dem jeweiligen Honorarspiegel zu entnehmen.

Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich hiervon abweichend verabredet, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • Vorauskasse
  • Bei grösservolumigen Projektaufträgen dem Auftragswert und dem Beauftragungszeitraum angemessene Abschlagszahlungen, jeweils im Voraus.
  • Für einzelne Leistungen bestehen darüber hinaus im Voraus definierte Möglichkeiten zur Teilzahlung und Wahrnehmung von Vorteilskonditionen. Diese sind aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung / Honorarspiegel ersichtlich.

Arbeitsmodalitäten und – Unterbrechung

Die Arbeitsaufnahme erfolgt unmittelbar nach Eingang der jeweils vereinbarten Zahlung. Droht das zur Verfügung stehende Budget vorzeitig überschritten zu werden – zum Beispiel ausgelöst durch Zusatzaufträge im laufenden Projekt- wird der Auftraggeber umgehend vom Coach/Berater informiert.
Es steht dem Coach frei die Arbeit zu unterbrechen, solange kein Honorar-Gegenwert vorhanden ist. Für etwaige Nachteile, die bei einer Leistungsunterbrechung für den Kunden oder in Bezug auf seine Interessen entstehen, steht der Coach/Berater nicht in der Verantwortung.
Nimmt der Auftraggeber zugesicherte Leistungen bzw. zur Verfügung gestellte Leistung ohne gegenseitiges Einvernehmen nicht wahr, verfällt der Anspruch auf Erfüllung insofern, dass der Coach/Berater diese nur im Rahmen seiner Möglichkeiten nachleistet.

Terminänderungen

Falls nicht anders vereinbart: Terminabsagen oder Terminänderungen müssen mindestens 48 Stunden vor den vereinbarten Terminen erfolgen. Nichtbenachrichtigung beinhaltet kein Recht auf Zurückzahlung oder auf einen Alternativtermin.

Abschluss des Auftrages / Lösung der Zusammenarbeit

Eine Beratung ebenso wie ein Coaching kann nur dann erfolgreich sein, wenn zwischen Berater/Coach und Kunde/Coachee ein Vertrauensverhältnis besteht. Ist dieses durch welchen Umstand auch immer gestört, ist das Sachziel gefährdet. Entsprechend kann eine Zusammenarbeit von beiden Seiten ohne formellen Aufwand und ohne Einhaltung von Fristen jederzeit eingestellt werden. Für den Fall des Rücktritts von einem Projektauftrag bzw. fest budgetierten Auftrag oder bei dessen vorzeitiger Auflösung durch den Kunden aus Gründen auf dessen Seite müssen wir leider ein jeweils sofort fälliges Ausfallhonorar in Rechnung stellen. Dieses bemisst sich am ursprünglichen Projektvolumen (Zeit/Budget).

Sofern nicht anderslautende Verabredungen getroffen wurden, werden
a) bereits erbrachte Leistungen rückwirkend nach dem der Leistungsart und dem Volumen entsprechenden Satz des jeweils gültigen Honorarspiegels sowie
b) 75% von 2 Abschlagszahlungen bzw. 20% des restlichen ursprünglich budgetierten Zeitvolumens als Ausfallhonorar berechnet.

Wurde das Projekt / der Auftrag erst gar nicht begonnen, beträgt das Ausfallhonorar 30% vom Gesamtbudget. Wird der Auftrag seitens des Coach/Beraters gelöst, wird die Differenz zwischen Abschlussrechnung zu bereits im Voraus gezahlten Beträgen selbstverständlich rückerstattet.

Zahlungsziel und –Verzug

Der Zahlungsausgleich wird - sofern nicht anders vereinbart - sofort, spätestens am 3. Werktag ab Rechnungsdatum fällig (Kontogutschrift bzw. Barzahlung). Das Zugestehen einer Karenz von bis zu 2 Werktagen liegt im Ermessen des Coach/Beraters. Auf diese besteht auch unter Bezugnahme auf in der Vergangenheit erfolgte Zugeständnisse kein Rechtsanspruch. Hinsichtlich des Verzuges gelten die gesetzlich vorgegebenen Regeln.

Gerichtsstand

Gültiger Gerichtsstand ist Oldenburg (Oldb)

claudia casademunt
mail cc@claudia-casademunt.com

Home Claudia Casademunt Was ist Coaching Coaching-Arten Meine Leistungen Interessantes Zusammenarbeit
Philosophie
Vitae
Anlässe
Definitionen
Inhalte und Methoden
Ablauf
Einzelcoaching
Team Coaching
Entwicklungsorientiertes Coaching im Unternehmen
Entwicklungsorientiertes Coaching im Life Coaching
Persönliches Coaching im Life Coaching
Intensiv Coaching
Interkulturelles Coaching
Work-Life Balance Coaching
Relational Coaching
Zeitmanagement Coaching
Coach für Unternehmen
Coach für Führungskräfte
Coach für Privatpersonen
PAPI-Persönlichkeitstest
360° Feedforward
Systemische Aufstellungen
Coaching Barcelona-Mallorca
Vorgehensweise
Kosten
Kontakt
AGB
Impressum
Datenschutz
Barcelona | Mallorca | Oldenburg
claudia casademunt
schlossplatz 13 | 26122 oldenburg | telefon +49 441 40596600 | mobil +49 157 73989945 | telefon es +34 609 342022
mail cc@claudia-casademunt.com