Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn dieser entweder
1) gemäß geltendem kaufmännischen Recht mündlich zugesagt wurde oder
2) aus der Korrespondenz die Auftragszusage ersichtlich ist oder
3) ein Beratervertrag unterschrieben wurde oder
4) ein Anmeldeformular vorliegt.
Ebenso gilt ein Auftrag als erteilt, wenn der zuvor bekannt gegebenen
a) Aufnahme von Aktivitäten,
b) einer Rechnung bzw. Pro Forma-Rechnung oder
c) im Falle der offen zugänglichen Trainings einer Teilnahmebestätigung nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Ausgangsdatum schriftlich widersprochen wird.
Der abgerechnete Gegenstand der Dienstleistung wird in Zeit gemessen. Abgerechnet wird die aufgewendete Zeit, sofern nicht explizit ein festes, nicht zu überschreitendes Zeitbudget schriftlich vereinbart wurde. Vor- und Nachbereitungsaufwand zu gemeinsam mit dem Kunden verbrachter Zeit wird, sofern nicht anders verabredet, der jeweiligen Leistung entsprechend basierend auf dem jeweils aktuellen Honorarspiegel abgerechnet. Eventuelle Gutschriften über den Gegenwert von geleisteten oder zu leistenden Zeiteinheiten sind ein freiwilliges Entgegenkommen.
Je nach Art, Umfang, Aufwand der Dienstleistung werden verschiedene Honorarbasen zugrunde gelegt.
Details sind dem jeweiligen Honorarspiegel zu entnehmen.
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich hiervon abweichend verabredet, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
Die Arbeitsaufnahme erfolgt unmittelbar nach Eingang der jeweils vereinbarten Zahlung. Droht das zur Verfügung stehende Budget vorzeitig überschritten zu werden – zum Beispiel ausgelöst durch Zusatzaufträge im laufenden Projekt- wird der Auftraggeber umgehend vom Coach/Berater informiert.
Es steht dem Coach frei die Arbeit zu unterbrechen, solange kein Honorar-Gegenwert vorhanden ist. Für etwaige Nachteile, die bei einer Leistungsunterbrechung für den Kunden oder in Bezug auf seine Interessen entstehen, steht der Coach/Berater nicht in der Verantwortung.
Nimmt der Auftraggeber zugesicherte Leistungen bzw. zur Verfügung gestellte Leistung ohne gegenseitiges Einvernehmen nicht wahr, verfällt der Anspruch auf Erfüllung insofern, dass der Coach/Berater diese nur im Rahmen seiner Möglichkeiten nachleistet.
Falls nicht anders vereinbart: Terminabsagen oder Terminänderungen müssen mindestens 48 Stunden vor den vereinbarten Terminen erfolgen. Nichtbenachrichtigung beinhaltet kein Recht auf Zurückzahlung oder auf einen Alternativtermin.
Eine Beratung ebenso wie ein Coaching kann nur dann erfolgreich sein, wenn zwischen Berater/Coach und Kunde/Coachee ein Vertrauensverhältnis besteht. Ist dieses durch welchen Umstand auch immer gestört, ist das Sachziel gefährdet. Entsprechend kann eine Zusammenarbeit von beiden Seiten ohne formellen Aufwand und ohne Einhaltung von Fristen jederzeit eingestellt werden. Für den Fall des Rücktritts von einem Projektauftrag bzw. fest budgetierten Auftrag oder bei dessen vorzeitiger Auflösung durch den Kunden aus Gründen auf dessen Seite müssen wir leider ein jeweils sofort fälliges Ausfallhonorar in Rechnung stellen. Dieses bemisst sich am ursprünglichen Projektvolumen (Zeit/Budget).
Sofern nicht anderslautende Verabredungen getroffen wurden, werden
a) bereits erbrachte Leistungen rückwirkend nach dem der Leistungsart und dem Volumen entsprechenden Satz des jeweils gültigen Honorarspiegels sowie
b) 75% von 2 Abschlagszahlungen bzw. 20% des restlichen ursprünglich budgetierten Zeitvolumens als Ausfallhonorar berechnet.
Wurde das Projekt / der Auftrag erst gar nicht begonnen, beträgt das Ausfallhonorar 30% vom Gesamtbudget. Wird der Auftrag seitens des Coach/Beraters gelöst, wird die Differenz zwischen Abschlussrechnung zu bereits im Voraus gezahlten Beträgen selbstverständlich rückerstattet.
Der Zahlungsausgleich wird - sofern nicht anders vereinbart - sofort, spätestens am 3. Werktag ab Rechnungsdatum fällig (Kontogutschrift bzw. Barzahlung). Das Zugestehen einer Karenz von bis zu 2 Werktagen liegt im Ermessen des Coach/Beraters. Auf diese besteht auch unter Bezugnahme auf in der Vergangenheit erfolgte Zugeständnisse kein Rechtsanspruch. Hinsichtlich des Verzuges gelten die gesetzlich vorgegebenen Regeln.
Gültiger Gerichtsstand ist Oldenburg (Oldb)
claudia casademunt
mail cc@claudia-casademunt.com